Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI§ 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Dresden, 16.05.2024 – 2 U 96/23Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 04.12.2024 – 4 U 65/23Zitiert von 1
- OVG NRW, 08.09.2023 – 4 A 2549/20Zitiert von 8
- OVG NRW, 08.09.2023 – 4 A 3042/19Rechtswidrigkeit der Rücknahme eines Zuwendungsbescheids bei vorzeitiger Beauftragung von HOAI-Leistungsphasen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
- BayObLG, 29.07.2022 – Verg 16/21
- VG Gera, 29.03.2022 – 1 K 1755/20 Ge
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 26.07.2017 – 15 A 1108/16Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 – 5 K 6187/14Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 – 5 K 6634/14Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 HOAI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/43#abs-1 (1) § 34 Absatz 1 gilt entsprechend. Die Grundleistungen für Ingenieurbauwerke sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 44 bewertet:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/43#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 10 Prozent bewertet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/43#abs-3 (3) Die Vertragsparteien können abweichend von Absatz 1 in Textform vereinbaren, dass
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/43#abs-4 (4) Anlage 12 Nummer 12.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.